Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihren guten Ruf

Nach der EU-Hinweisgeber-Richtlinie (EU 2019/1937) sind Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 50 Personen verpflichtet, ein anonymisiertes Meldeverfahren für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Dies soll die Möglichkeit bieten, Verfehlungen oder Missstände frühzeitig melden zu können, bevor größerer Schade entstanden ist.

Ein Hinweismeldeportal fungiert als Schutzschild. Werden interne Probleme erst öffentlich thematisiert, ist es meistens zu spät und der Schaden nur schwer einzugrenzen. Somit liegt es im Interesse des Unternehmers, Rechtsverstöße zuerst intern zur Kenntnis zu bekommen, um diese professionell und ohne Reputationsverlust bearbeiten zu können.

Zudem steigt das Risiko, dass sich ohne eigenes Hinweisverfahren, Menschen an öffentliche Meldeportale wenden und damit die interne Aufarbeitung nicht mehr möglich ist.

Unser Hinweismeldeportal erfüllt alle Anforderungen der Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) und des Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wir bieten Ihnen innerhalb von wenigen Stunden einen umfassenden und gleichzeigt kostengünstigen Schutz durch unser Hinweismeldeportal sowie die optionale Melde-Hotline.

Sie benötigen keine technischen Voraussetzungen oder administrative Mitarbeiter um eine Whistleblowing-Software zu nutzen. Mit wenigen Kicks erfüllen sie die EU-Richtlinie heute noch. Dabei gelten die ersten 30 Tage als Probemonat. Erst danach entscheiden Sie sich für den Vertragsabschluss.

Schnell, unkompliziert und fair … unser Angebot für Ihren guten Ruf.

Unser Hinweismeldeportal - Sofort starten!

lampe Von erfahrenen Datenschutz-Rechstsanwälten aufgesetzt.
lampe Whistleblower-System innerhalb von 24 Stunden verfügbar.
lampe Whistleblower-Richtlinien-Umsetzung in Deutschland
lampe Minimaler Zeitaufwand für Sie
Cloud-Service und Hotline aus einer Hand.
lampe EU-Whistleblower-Richtlinienkonform (EU 2019/1937).
lampe DSGVO-Konform. Von erfahrenen Datenschutz-Experten geprüft.

Leistungen

hinweismeldeportal Mobil im Web

Hinweismeldeportal

Sie erhalten nach der Buchung der Lösung von uns einen eigenen Link für die Einbindung in Ihre Unternehmenskommunikation.

Über den Link können Ihre Mitarbeiter ganz einfach über einen Fragenkatalog und Freitext die Meldung abgegeben. Nach Eingabe der Antworten bzw. des Freitextes können zusätzlich Bilder und Dokumente hochgeladen werden. Möchte der Hinweisgeber seinen Namen angeben, so ist dies auch möglich.

Telefonisch Bedenken äußern

Telefon-Hotline

Sie erhalten von uns eine kostenfreie Sonderrufnummer, an die sich Ihre Mitarbeiter wenden können. Ihr Mitarbeiter meldet sich bei der kostenfreien Sonderrufnummer und nennt Ihre Firma, um welchen Verstoß es sich handelt und schildert den Fall entsprechend.

Unsere Mitarbeiter dokumentieren den Fall in das Hinweismeldesystem mit allen Informationen, die wir von Hinweisgeber erhalten.

Kontakt

Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten, wie in unserer Datenschutzinformation beschrieben, einverstanden.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Ist eine Führung durch das Hinweisgeber-System möglich?
Klar, einfach im Kontaktformular eine Anfrage stellen. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen zurück.
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