Stärken Sie Ihr Unternehmen!
Unser Hinweisgebersystem fungiert als Schutzschirm für Ihr Unternehmen! Sicherlich haben Sie die diversen Skandale rund um Unternehmen der letzten Jahre verfolgt und wissen, dass solche Vorfälle zu erheblichen Reputationsschäden führen können.
Für jeden Unternehmer stellt sich daher die Frage: Wie kann man das Risiko minimieren, dass ein Mitarbeiter durch bewusste oder unbewusste Rechtsverstöße das Schicksal des Unternehmens aufs Spiel setzt oder die Zukunft gefährdet?
Nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, um intern Hinweise auf Regelverletzungen und Gesetzesverstöße im Unternehmen zu verfolgen. Mit uns als Anbieter erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Bedenken Sie: Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, droht eine Geldbuße in Höhe bis zu 20.000 Euro.
Einfach, Sicher und Anonym Bedenken äußern
Es kommt vor, dass Mitarbeiter oder Geschäftspartner auf mögliche Fehlverhalten im Zusammenhang mit Ihrer Organisation stoßen. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner ihre Bedenken einfach, sicher und anonym über unser digitales Hinweisgebersystem oder über unsere Telefon-Hotline zu melden.
Die Meldeperson erhält nach der Meldung einen Code um weitere Hinweise oder Dokumente zu der Meldung hinzufügen zu können.
Sie haben über die Hinweismeldung die Möglichkeit mit der meldenen Person über das Hinweismeldeportal Kontakt aufzunehmen ohne das die Person enttarnt wird.
Einführung und Support für Ihre Organisation
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung des Hinweismeldeportals und der Telefon-Hotline in Ihrem Unternehmen.
Wir erstellen Ihnen u.a. einen QR-Code für die schnelle Nutzung des Hinweismeldeportals über das Smartphone. Binden Sie den QR-Code zusätzlich in Ihre Unternehmenskommunikation mit ein, um Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner schnell und einfach über die Möglichkeit zu informieren.
Gerne steht Ihnen unser Kundenservice und Support für Fragen zur Verfügung und hilft Ihnen schnell weiter.
Wir unterstützen Sie!
Unsere erfahrenen und professionellen Berichterstatter nehmen Hinweise auf Fehlverhalten in Ihrer Organisation entgegen, stellen ggf. Nachfragen und fertigen einen Bericht, in dem die Bedenken so dargelegt werden, dass diese von den entsprechenden Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen bearbeitet werden können.
Der Hinweis wird Ihrem Unternehmen entweder anonym oder nicht anonym (je nach Richtlinie Ihres Unternehmens) über unser System zur Verfügung gestellt. Zur Information: Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht keine Pflicht zur anonymen Erfassung von Meldungen vor. Allerdings kann über eine anonyme Meldung sichergestellt werden, dass die vom Hinweisgeberschutzgesetz mit Bußgeld belegte Benachteiligung von Meldenden ausgeschlossen werden kann.
Nach Erstellung des Falles im Hinweismeldeportal werden die entsprechenden Fallmanager automatisch per E-Mail informiert, dem die Bedenken ausführlich dargelegt werden.