ANFORDERUNGEN UND HINTERGRÜNDE DER EU-HINWEISGEBER-RICHTLINIE
Ende 2019 trat die Richtlinie der Europäischen Union zum Hinweisgeberschutz (RL EU 2019/1937) in Kraft. Diese definierten Maßnahmen, die einheitlichen Schutz von Hinweisgebern in Europa sicherstellen sollen. Mit den Schutzmaßnahmen korrespondieren Pflichten für Unternehmen und die öffentliche Hand.
Deutschland hat die Richtlinie mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt mehrere wichtige Anforderungen an Organisationen und Unternehmen. Hier sind die zentralen Punkte:
Einrichtung interner Meldekanäle
- Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen Meldesysteme einrichten.
- Diese müssen sicher und vertraulich sein.
Frist für die Einrichtung
- Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern: seit 2. Juli 2023
- Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern: seit 17. Dezember 2023
Schutz der Hinweisgeber
- Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
- Schutz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Bearbeitungsfristen
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
- Rückmeldung über Folgemaßnahmen innerhalb von 3 Monaten
Vertraulichkeit
- Wahrung der Identität des Hinweisgebers
- Schutz personenbezogener Daten
Dokumentationspflicht
-
Vollständige und genaue Aufzeichnung aller eingehenden Meldungen
Information der Mitarbeiter
- Klare und leicht zugängliche Informationen über interne und externe Meldemöglichkeiten
Untersuchungspflicht
- Sorgfältige Prüfung und angemessene Nachverfolgung eingehender Meldungen
Meldeberechtigung
- Nicht nur für aktuelle, sondern auch für ehemalige Mitarbeiter und Bewerber
Sachlicher Anwendungsbereich
- Meldungen zu Verstößen gegen EU-Recht und bestimmte nationale Gesetze