14.02.2022

Blauer Brief: EU-Kommission startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Whistleblower-Richtline

Deutschland sowie 23 andere Mitgliedstaaten der EU erhielten blaue Briefe aus Brüssel, weil sie die EU-Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern nicht umgesetzt haben. Die Vorgaben stehen bereits seit November 2019 im EU-Amtsblatt, Mitte Dezember vorigen Jahres traten sie in Kraft. Die zu der Zeit gewählte Regierungskoalition konnte sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, sodass die zweijährige Frist ohne einen Gesetzesbeschluss auslief.

Am 27. Januar wurden die Blauen Briefe versandt an: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen und Rumänien. Auch die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die Länder werden aufgefordert, die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht zu gießen. Dabei haben die Länder nun nur noch wenige Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen, der dann gegebenenfalls Sanktionen verhängt.

Wichtig! Die EU-Richtline gilt schon jetzt!

Für juristische Personen, wie Firmen oder Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern, gilt die EU-Richtline schon jetzt! Auch Unternehmen aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen müssen gemäß den EU-Vorschriften prinzipiell ein internes Hinweismeldesystem bereitstellen.

Es gilt jetzt handeln!

Quelle: heise.de

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